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Allgemeine Beschreibung:
Orangenschalen schützen das Innere der Frucht durch die in der Schale enthaltenen ätherischen Öle. Weder Vögel noch Insekten, Pilze oder Bakterien können der unbeschädigten Fruchtschale etwas anhaben.
Die in der Orangenschale enthaltenen ätherischen Öle (Limonen) werden durch destillieren und kaltpressen aufbereitet und sind ein traditioneller pflanzlicher (biotischer) Rohstoff der vorwiegend als biogenes Lösemittel in Farben, Reinigungs- und Pflegemittel eingesetzt wird. Die Wirkung gleicht dem Terpentin aus Harzen, allerdings mit geringeren Allergiepotenzial.
Orangenöl bzw. Orangenschalenöl oder Orangenterpene hat eine hervorragende desinfizierende und desodorierende Wirkung die von dem frischen aromatischen Duft von Orangen begleitet wird und ist deshalb auch in geringen Mengen Bestandteil von Kosmetikas. Der zulässige Stoffanteil von d-Limonen ist hierbei auf 0,01 Gew.% begrenzt (EU-RL 76/768/EWG-Anhang III vom 25.11.2005). Orangenöl wird auch in therapeutischen Dosierungen in der Medizien und bei Arzneimitteln eingesetzt, sowie als Duftstoff in der Aromatherapie.
Allergiker sollten wissen, dass sie bei Reaktionen auf eine bestimmte Pflanze auch auf das entsprechende ätherische Öl reagieren.
Mit Emulgatoren aufbereitet wird Orangenöl zur Entfettung von Metallen und als Reiniger von Sanitärgegenständen, zur Autopflege und als Fleckenentferner eingesetzt.
Orangenöl wird überwiegend aus südamerikanischen Orangen hergestellt.
Bei der Tierverfütterung fallen große Mengen an pestizidfreien Orangenschalen an, die zuvor vom Orangenöl befreit werden müssen.
Trotz dieser vielen positiven Eigenschaften ist Orangenöl als Gefahrstoff
zu deklarieren und mit entsprechenden Risiko- und Sicherheitssätzen zu versehen. Derzeit gibt es keinen gesundheitsbezogenen Grenzwert für Limonen in Innenräumen, es sollte daher bei der Produktauswahl das NIK-Wert-Verfahren zur Anwendung kommen, wie es vom Umweltbundesamt (AgBB) empfohlen wird: vgl. http://www.umweltbundesamt.de/umid/archiv/umid01ah.pdf
Umso mehr ist auch auf die Notwendigkeit einer richtigen Kennzeichnung in den Sicherheitsdatenblättern hinzuweisen und den Anwendern und Konsumenten entsprechende Hilfestellungen mit leicht zugänglichen und verständlichen Stoffdatenbanken anzubieten.
Hauptbestandteil des Orangenöls ist mit bis zu 95 % d-Limonen/Dipenten mit der CAS-Nr. 138-86-3 bzw. 5989-27-5 oder 7705-14-8 das in den Gefahrstoffdatenbanken (GESTIS) unter Dipenten mit Xi (reizend) und N (umweltgefährlich), sowie mit den Risikosätzen R10-38-43-50/53 und den Sicherheitssätzen S(2)-24-37-60-61 gemäß der EU-RL 67/548/EWG - Anhang I - 29.ATP gekennzeichnet wird. Infolge dessen ist auch Orangenöl im freien Handel mit diesen Kennzeichnungen zu versehen. Bei minderen Qualitäten kann in der gaschromatographischen Analyse ein erhöhter Wert vom sensibilisierenden Delta-3-Caren festgestellt werden.
Synonyme, Kennzeichnungen und Gefahrenhinweise:
R0300101 ; Orange süß Extrakt ; Orangenöl ; Orangenschalenöl ; Orangenterpene ; Zitrusöl ; Zitrusterpene ; Citrusöl ; Citrusverdünnung ; Citrusschalenöl ; Limonenöl ; lat. Aurantii dulcis aetheroleum
CAS-Nr. 8028-48-6 - EINECS-Nr. 232-433-8 (Orange süß Extrakt)
CAS Nr. 138-86-3 - EINECS-Nr. 205-341-0 (Dipenten/Limonen)
Gefahrsymbole: für CAS Nr. 138-86-3
Xi REIZEND
N UMWELTGEFÄHRLICH
Risikosätze:
R10 Entzündlich.
R38 Reizt die Haut
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Sicherheitssätze:
S(2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S24 Berührung mit der Haut vermeiden
S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 - wassergefährdend
Abfallschlüssel: 080111 - Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Kennzeichnungspflichtig ab einem Stoffanteil von 0,1 Gew.% und im Sicherheitsdatenblatt auszuweisen. (EU-RL 1999/45/EG)
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